Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249

Aktuelles

ATS GMBH

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr

Bleiben Sie informiert

In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig

Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt es nur, wenn dafür bereits eine Rechnung ausgestellt und die Leistung erbracht worden ist, weshalb Vorauszahlungen im Vorjahr vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt werden.

Nicht immer gehen Pläne zur Steueroptimierung so auf, wie sich der Steuerzahler das vorstellt: Wer für eine beauftragte Handwerkerleistung schon im Vorjahr einen Teil der veranschlagten Kosten als freiwillige Vorauszahlung überweist, kann diesen Teil nicht als steuerbegünstigte Handwerkerleistung geltend machen. Das Finanzgericht Düsseldorf wies eine entsprechende Klage schon deswegen ab, weil der Kläger für die Vorauszahlung keine Abschlagsrechnung vom Handwerker erhalten hatte, sondern die Zahlung von sich aus getätigt hatte. Eine Rechnung des Handwerkers ist aber Voraussetzung für den Steuerbonus.

Doch selbst wenn der Handwerker eine Abschlagsrechnung ausgestellt hätte, wäre die Klage möglicherweise gescheitert, denn der Steuerbonus wird nur für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gewährt, die aber bei einer Vorauszahlung eben noch nicht in Anspruch genommen worden sind. Entscheidend für den Abzug ist, dass die Leistung erbracht wurde und eine Rechnung vorliegt, die auf das Konto des Leistungserbringers bezahlt wird. Der Steuerbonus wird dann im Jahr der Zahlung gewährt (Abflussprinzip), auch wenn die Leistung schon im Jahr davor erbracht wurde. Mit der freiwilligen Vorauszahlung wollte der Kläger vermutlich das jährliche Limit für den Steuerbonus umgehen, das bei Arbeitskosten von 6.000 Euro liegt, auf die dann ein Steuernachlass von maximal 1.200 Euro gewährt wird.


Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309

Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.

Treten sie mit uns in Kontakt

ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig