Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Nur in Ausnahmefällen sind Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen.
Grundsätzlich können Sie Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Begründet wird dies damit, dass die Kosten eines Zivilprozesses regelmäßig nicht zwangsläufig entstehen. Von dieser grundsätzlichen Vermutung wird in Einzelfällen jedoch immer wieder abgewichen, da der jeweilige Streitgegenstand und die Ursache des Streits berücksichtigt werden müssen. Ergeben sich die Kosten für einen Rechtsstreit danach zwangsläufig, so können Sie die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Ein Beispiel für zwangsläufige Aufwendungen sind Aufwendungen, die Ihnen bei einem Vaterschaftsprozess entstehen. Die Feststellung der Vaterschaft hat Gestaltungswirkung, da sie ein lebenslanges Verwandtschaftsverhältnis begründet, bzw. aufhebt, und zudem auch für andere Bereiche bindend wirkt. Dies führt für Sie zu einer Zwangsläufigkeit der Aufwendungen.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig