Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249

Aktuelles

ATS GMBH

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr

Bleiben Sie informiert

In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Aktien gehören nicht zu Abfindung

Ein in einem Aufhebungsvertrag vereinbarter Verzicht auf Rückübertragung von Aktien führt nicht zu erneuten Einnahmen aus dem Dienstverhältnis.

Die verbilligte Übertragung von Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms stellt unzweifelhaft einen geldwerten Vorteil dar. Soweit die Einräumung der Möglichkeit des verbilligten Aktienbezugs auf dem Arbeitsverhältnis beruht, ist der geldwerte Vorteil Einnahme aus nichtselbstständiger Arbeit. Die dafür notwendige berufliche Veranlassung liegt vor, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das zur Verfügung Stellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist. Daran ändert sich auch nichts, wenn eine Rückübertragung im Rahmen einer Sperrfrist vereinbart wird.

Der im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbarte Verzicht auf die Rückübertragung der Aktien führt jedoch nicht zu erneuten Einnahmen aus dem Dienstverhältnis. Zwar kann ein Forderungsverzicht des Arbeitgebers zu einem steuerpflichtigen Vorteil führen, beispielsweise bei Verzicht auf eine ihm gegen den Arbeitnehmer zustehende Schadenersatzforderung. Die Annahme eines solchen Lohnzuflusses ist indessen dann ausgeschlossen, wenn es sich um einen Verzicht auf einen Anspruch auf Rückzahlung von Arbeitslohn handelt. Denn dann würde die einmalige Gewährung von Arbeitslohn doppelt erfasst.


Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309

Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.

Treten sie mit uns in Kontakt

ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig