Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Erbringung der Stammeinlage
Bei einer Insolvenz muss der GmbH-Gesellschafter nachweisen können, dass er die Stammeinlage in voller Höhe eingezahlt hat.
Für GmbH-Gesellschafter gehört die Quittung über die Einzahlung der Stammeinlage zu den wichtigsten Gesellschaftspapieren. Denn im Falle einer Insolvenz ist dem Insolvenzverwalter nachzuweisen, dass die Stammeinlage in voller Höhe eingezahlt worden ist. Der Gesellschafter kann sich dann nicht darauf berufen, dass die Stammeinlage vor langer Zeit geleistet worden ist. Hat der Gesellschafter keinen Zahlungsbeleg, so kann er den erforderlichen Nachweis auch durch eine Zeugenaussage erbringen. Allerdings ist das Problem dabei, dass sich Zeugen häufig an lange zurückliegende Vorgänge nur ungenau erinnern und sich in Widersprüche verwickeln können. Und da die Zeugenaussagen einer Beweiswürdigung unterliegen, bleibt der Einzahlungsbeleg das beste Beweismittel.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig