Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249

Aktuelles

ATS GMBH

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr

Bleiben Sie informiert

In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Fahrtkosten eines Sehbehinderten

Nur Gehbehinderte dürfen die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.

Ein Behinderter mit einem Behinderungsgrad zwischen 50 und 70 Prozent darf statt der Entfernungspauschale auch die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige durch die Behinderung in seiner Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent oder mehr gilt diese Einschränkung nicht mehr.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die gesetzliche Regelung nun so ausgelegt, dass nur die Behinderten die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen dürfen, die zwingend auf einen Pkw angewiesen sind, um sich im Straßenverkehr fortbewegen zu können. Wer nur außerstande ist, selbst einen Pkw zu lenken, darf lediglich die Entfernungspauschale ansetzen.

Geklagt hatte ein Sehbehinderter, der selbst nicht fahren konnte und daher von seiner Ehefrau zur Arbeit gefahren und von dort abgeholt wurde, womit jeden Tag zwei Leerfahrten anfielen. Nur Gehbehinderte dürfen also vom Ansatz der vollen Fahrtkosten profitieren. Wenn die Sehkraft so stark eingeschränkt ist, dass auch die Fortbewegung zu Fuß über längere Strecken nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich ist, ist in aller Regel ohnehin ein Behinderungsgrad über 70 Prozent erreicht, womit auch die Einschränkung nicht mehr gilt.


Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309

Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.

Treten sie mit uns in Kontakt

ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig