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Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition

In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.

Eine Koalition aus CDU und SPD wird nach wie vor oft als Große Koalition bezeichnet, auch wenn die beiden künftigen Koalitionspartner gerade noch so die Hälfte der Stimmen im Bundestag erreichen. Groß sind an der Neuauflage der Großen Koalition also in erster Linie die Schulden, mit denen sie sich finanziellen Spielraum für verschiedene Maßnahmen verschafft, die ohne Aufweichung der Schuldenbremse nicht finanzierbar gewesen wären. Im Sondierungspapier, das die Grundlage der Koalitionsverhandlungen bildet, haben die künftigen Regierungsparteien ihre Pläne für die Steuerzahler und Unternehmen zumindest grob umrissen. Hier ist ein erster Überblick:

  • Einkommensteuer: Durch eine Reform der Einkommensteuer soll die "breite Mittelschicht" entlastet werden. Details dazu gibt es jedoch keine.

  • Unternehmenssteuerreform: Im Lauf der Legislaturperiode soll eine Reform der Unternehmenssteuern begonnen werden. Auch dazu gibt es noch keine Details, welche Elemente diese umfassen soll.

  • Entfernungspauschale: Die seit mehr als zwanzig Jahren unveränderte Entfernungspauschale für Berufspendler soll angehoben werden.

  • Überstundenzuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.

  • Arbeitszeitausweitung: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden. Missbrauch soll ausgeschlossen sein.

  • Arbeit im Rentenalter: Wer das Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.

  • Mindestlohn: Durch neue Vorgaben für die Mindestlohnkommission soll im Jahr 2026 ein Mindestlohn von 15 Euro erreicht werden.

  • Flexible Arbeitszeit: Es soll die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen werden.

  • Stromkosten: Für schnelle Entlastungen beim Strompreis um mindestens fünf Cent pro kWh soll die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent/kWh sinken. Außerdem werden die Übertragungsnetzentgelte halbiert. Daneben soll die Strompreiskompensation verlängert und auf weitere energieintensive Branchen ausgeweitet werden.

  • E-Autos: Die E-Mobilität soll durch einen Kaufanreiz gefördert werden.

  • Gastronomie: Um Gastronomie und Verbraucher zu entlasten, soll die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft auf 7 % reduziert werden. Die vorübergehende Absenkung während der Pandemie war Ende 2023 ausgelaufen.

  • Agrardiesel: Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder in voller Höhe erfolgen. Derzeit erfolgt noch eine Begünstigung von 6,44 Cent pro Liter, die aber nach den derzeitigen Regelungen Ende 2025 auslaufen würde.

  • Digitalisierung: Digitale Behördengänge sollen flächendeckend ermöglicht, Datenregister vernetzt und Verwaltungsprozesse automatisiert werden. Ein einheitliches Bürgerkonto soll den Zugang zu digitalen Diensten erleichtern. Außerdem sollen zur Stärkung der Digitalisierung die Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilt werden.

  • Bürokratieabbau: Durch die Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten sowie eine signifikante Reduzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten sollen die Bürokratiekosten für die Unternehmen in den nächsten vier Jahren um 25 % sinken.


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