Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249

Aktuelles

ATS GMBH

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr

Bleiben Sie informiert

In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Änderung des Steuerbescheids bei doppelter Erklärung von Einnahmen

Werden Einnahmen versehentlich doppelt erklärt, kann auch ein bestandskräftiger Steuerbescheid möglicherweise wieder geändert werden.

Werden Einnahmen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Steuerzahler noch sein Steuerberater erkannt haben und auch nicht ohne weiteres hätten erkennen können, dass diese Einnahmen bereits dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben, liegt kein grobes Verschulden vor. Damit kann der Steuerbescheid nach Entdeckung des Fehlers nachträglich noch geändert werden, auch wenn er bereits bestandskräftig ist.

Das Finanzamt hatte in diesem Fall die Änderung abgelehnt, weil die Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerzahler kein grobes Verschulden an der nachträglichen Feststellung hat, und das Finanzamt war der Meinung, dass der Steuerzahler und sein Steuerberater den Fehler hätten erkennen müssen. Dem hat der Bundesfinanzhof nun aber widersprochen, weil es weder für den Steuerzahler noch für den Steuerberater einen Grund gab, die Richtigkeit der Lohnsteuerbescheinigungen anzuzweifeln.


Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309

Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.

Treten sie mit uns in Kontakt

ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig