Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Neue Definition von Anlagegold
Als umsatzsteuerbefreites Anlagegold werden neben reinen Barren und Goldplättchen auch andere Pressformen für Feingold anerkannt.
Während auf Goldschmuck und andere Gegenstände aus Gold oder mit Goldanteil Umsatzsteuer anfällt, ist der Kauf von Anlagegold von der Umsatzsteuer ausgenommen. Das Umsatzsteuergesetz definiert Anlagegold als Goldbarren, -münzen oder -plättchen mit einem Reinheitsgrad über einer bestimmten Grenze. Mit einer Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wird diese Definition nun etwas weiter gefasst. Damit gilt nun Gold in runder, ovaler oder unregelmäßiger Form als Anlagegold, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird, und einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln aufweist, obwohl es keine Barren- oder Plättchenform hat.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig