Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Anteiliger Kaufpreis für Garten ist nicht Teil des Aufgabegewinns
Der aufwendig gestaltete Garten eines teilweise betrieblich genutzten Hauses ist nicht automatisch anteilig in den Aufgabegewinn des im Haus ausgeübten Betriebs einzubeziehen.
Der auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallende anteilige Kaufpreis zählt nicht zum Aufgabegewinn des im Gebäude ausgeübten Betriebs. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Münster den Erben eines Architekten recht gegeben, der seinen Garten aufwendig ausgestaltet hatte. Beim Verkauf der Immobilie wurde daher für den Garten ein entsprechender separater Kaufpreisanteil ausgewiesen, den das Finanzamt ebenfalls in Höhe des betrieblich genutzten Anteils der Wohnfläche im Haus dem Aufgabegewinn für das Architektenbüro zuschlagen wollte. Das Finanzgericht war dagegen der Meinung, dass der Garten steuerlich als selbstständiges Wirtschaftsgut anzusehen sei, auch wenn er zivilrechtlich mit dem Grund und Boden und dem Gebäude eine Einheit bilde. Außerdem weise der Garten keinen Zusammenhang zu den Büroflächen im Dachgeschoss auf und sei von diesen aus nicht zugänglich und ausschließlich privat genutzt worden.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig