Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung
Das Finanzamt muss nicht gesondert darauf hinweisen, wenn ein Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung ergeht.
Wenn das Finanzamt einen Schätzungsbescheid erlässt, steht dieser regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Damit ist eine Änderung durch Abgabe der Steuererklärung so lange möglich, bis der Vorbehalt vom Finanzamt aufgehoben wird oder die Festsetzungsverjährung abläuft. Das Finanzamt ist jedoch nicht verpflichtet, Schätzungsbescheide unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen und muss bei Fehlen des Vorbehalts auch nicht gesondert in der Rechtsbehelfsbelehrung darauf hinweisen, hat das Finanzgericht Bremen festgestellt. In diesem Fall bleibt nur die einmonatige Einspruchsfrist, danach wird der Bescheid bestandskräftig.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig