Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Zeitliche Verteilung außergewöhnlicher Belastungen nicht möglich
Selbst wenn die außergewöhnlichen Belastungen in einem Kalenderjahr höher sind als das steuerpflichtige Einkommen, ist eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht möglich.
Auch besonders hohe außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich zu berücksichtigen, in dem sie angefallen sind. Im Gegensatz zu früher lässt der Bundesfinanzhof keine Verteilung auf mehrere Kalenderjahre mehr zu, selbst dann, wenn die Aufwendungen so hoch sind, dass sie - wie im Streitfall der behindertengerechte Umbau des Hauses - höher sind als das steuerpflichtige Einkommen. Für eine Verteilung auf mehrere Jahre aus Billigkeitsgründen sieht der Bundesfinanzhof keinen Anlass, denn die sei atypischen Ausnahmefällen vorbehalten und kommt nicht schon dann in Frage, wenn sich die Ausgaben nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig