Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Reinigung von Berufskleidung
Die Kosten für die Reinigung von typischer Berufskleidung können steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn sie im eigenen Haushalt anfallen.
Ausgaben für Kleidung sind normalerweise nicht als Werbungskosten absetzbar. Eine Ausnahme gilt nur für typische Berufskleidung. Die Kosten für die Reinigung der Berufskleidung können nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg allerdings auch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie im eigenen Haushalt anfallen. Abziehbar sind dabei Kosten für Wasser, Energie, Waschmittel und die anteilige Abnutzung und Instandhaltung von Waschmaschine und Trockner.
Es spielt keine Rolle ob die Berufswäsche gemeinsam mit Privatwäsche in einem Waschgang gereinigt wird oder in aufeinander folgenden Waschgängen. Die Ausgaben können auf der Grundlage der Kosten einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt werden, wie sie von Verbraucherverbänden oder Herstellern ermittelt werden. Das Gericht akzeptiert auch, wenn ausgehend von der jährlich anfallenden Menge der Berufskleidung die dafür insgesamt erforderliche Zahl zusätzlicher Waschmaschinenläufe bestimmt und mit den Kosten eines Waschmaschinenlaufs multipliziert wird.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig