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Rückzahlung eines Einmalbeitrags nach Tod des Ehegatten

Die Rückzahlung eines Versicherungsbetrags an den Ehegatten nach dem Tod des Partners löst keine Erbschaftsteuer aus, wenn er den Versicherungsbetrag früher selbst zugunsten seines verstorbenen Partners eingezahlt hatte.

Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, vom Versicherungsunternehmen erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, fällt auf den Erstattungsbetrag keine Erbschaftsteuer an. Für eine Steuerpflicht müsste es zu einer Vermögensminderung auf der Seite des Erblassers kommen, was hier nicht der Fall ist. Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof gegen die Ansicht des Finanzamts entschieden.


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