Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249

Aktuelles

ATS GMBH

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr

Bleiben Sie informiert

In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung und lässt jetzt auch die Einkommensteuerschuld aus dem Todesjahr des Erblasser zum Abzug als Nachlassverbindlichkeit zu.

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu Steuerschulden des Erblassers geändert. Jetzt gilt auch die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit. Bisher waren diese Steuerschulden nicht vom Erbe abziehbar, weil die Einkommensteuer erst mit Ablauf des Kalenderjahres anfällt und die Steuerschulden damit zum Todeszeitpunkt noch nicht entstanden waren. Die Richter erklären aber auch diese Schulden jetzt für abziehbar, weil alle vom Erblasser herrührenden Schulden abziehbar sein sollten. Das schließt folglich auch die Schulden ein, die am Todestag rechtlich noch nicht entstanden waren, aber auf Aktivitäten des Erblassers zurückgehen.

Umgekehrt gilt damit jedoch auch, dass der Teil der Einkommensteuer weiterhin nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist, der auf Aktivitäten des Erben zurückgeht. Wenn also beispielsweise der Erbe im Todesjahr nachträgliche Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers vereinnahmt, sind die darauf entfallenden Steuern keine Nachlassverbindlichkeit.


Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309

Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.

Treten sie mit uns in Kontakt

ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig