Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.
Ein ansonsten inhaltlich einwandfreies Fahrtenbuch gilt nicht mehr als ordnungsgemäß, wenn es erst im laufenden Jahr begonnen wird, nachdem zuvor die 1 %-Regelung angewandt wurde. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Münster die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der nach der Änderung seiner familiären Situation zur Fahrtenbuchmethode gewechselt hatte. Zwar stellt das Finanzgericht fest, dass es nicht an die Vorgabe der Finanzverwaltung gebunden ist, nach der während des Kalenderjahrs das Verfahren nicht gewechselt werden darf, aber die Richter sind auch der Auffassung, dass ein Fahrtenbuch für ein ganzes Kalenderjahr geführt werden muss, damit es als ordnungsgemäß gelten kann. Gegen das Urteil ist jetzt Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig