Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Doppelte Mietkosten beim gestreckten Familienumzug
Zieht die Familie bei einem beruflich bedingten Umzug erst später nach, sind die doppelten Mietkosten in der Regel in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Bei einem beruflich bedingten Umzug kann es vorkommen, dass ein Partner schon die Wohnung am neuen Beschäftigungsort nutzt und der Rest der Familie erst einige Wochen oder Monate später folgt. Bei einem solchen gestreckten Umzug nimmt das Finanzamt gerne eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung an und will die doppelten Mietkosten daher nur in der Höhe einer typischen Singlewohnung von maximal 60 m² als Werbungskosten anerkennen.
Dem hat der Bundesfinanzhof jedoch Einhalt geboten: Die doppelten Mietkosten sind in voller Höhe abziehbar, weil sie nicht Kosten einer doppelten Haushaltsführung sondern Umzugskosten sind. Allerdings kann die Miete nur zeitanteilig, und zwar für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietvertrags, als Werbungskosten abgezogen werden.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig