Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Vergütung für Erfindung ist Arbeitslohn
Auch wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung bereits beendet ist, gehört die Vergütung für eine Erfindung grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Erhält ein Arbeitnehmer eine Vergütung für eine von ihm entwickelte Erfindung, ist die Vergütung grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr besteht. Dass dem klagenden Arbeitnehmer vom Bundesfinanzhof trotzdem eine Erstattung seiner Lohnsteuer zugebilligt wurde, lag einzig daran, dass er mittlerweile in den USA lebt und der Bundesfinanzhof die Besteuerung der Vergütung dem Wohnsitzstaat überlässt.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig