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Umsatzsteuer

Vegane Milchalternativen aus Soja, Reis oder Hafer sind im Gegensatz zu normalen Milchprodukten nicht bei der Umsatzsteuer begünstigt, sondern unterliegen wie andere Getränke auch dem vollen Umsatzsteuersatz.
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Ab 2025 gilt für B2B-Umsätze die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung, zu der das Bundesfinanzministerium nun viele Details geregelt hat.
Im Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sind zahlreiche Detailänderungen enthalten, wovon vor allem einige Änderungen bei der Umsatzsteuer Folgen für die meisten Unternehmer haben werden.
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden.
Durch eine Gesetzesänderung soll künftig keine Bescheinigung der zuständigen Behörde mehr für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht nötig sein, was aber zu Unsicherheiten über die zukünftige steuerliche Behandlung führt.
Im Fall der Ist-Versteuerung kommt es bei einer Banküberweisung nicht auf das Datum der Werstellung, sondern auf das Buchungsdatum des Zahlungseingangs an.
Für den Anspruch auf die Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kommt es nicht auf den Leistungsort an, sondern darauf, dass der Betrieb im Inland ansässig ist.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.

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